2 Die eigene Rolle im Betrieb


Pflichten des Ausbildenden/
Rechte des Auszubildenden
Pflichten des Auszubildenden
Benennung weisungsberechtigter Personen Weisungsgebundenheit
Zeugnispflicht Geheimhaltungspflicht
Freistellung für Berufsschulunterricht, außerbetriebliche Ausbildung und Prüfungen Teilnahme am Berufsschulunterricht, außerbetriebliche Ausbildung und Prüfungen
Aufsichtspflicht Einhaltung der Ordnung
Urlaubsgewährung Erholungspflicht
Ausbildungsnachweiskontrolle Ausbildungsnachweisführung
Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben Sorgfältige Ausführung von Aufgaben
Vergütungspflicht Benachrichtigungspflicht
Bereitstellung der Ausbildungsmittel Pflegliche Behandlung der Ausbildungsmittel

Bestandteile des Ausbildungsvertrages nach § 11 BBIG

  1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung
  2. Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  4. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  5. Dauer der Probezeit
  6. Zahlung und Höhe der Vergütung
  7. Dauer des Urlaubs
  8. Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
  9. Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  10. Form des Ausbildungsnachweises (schriftlich, digital)

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

  • Ruhepausen mindestens 1 Stunde bei mehr als 6 Stunden Arbeit
  • Urlaub ist innerhalb der Ferien zu gewähren
  • Zwischen 6-20 Uhr
  • Freistellung am Tag vor der Prüfung
  • Erstuntersuchen beim Arzt
  • Arbeitszeit: 40 Std/Woche; 5 Arbeitstage
  • Urlaubstage: 30 (<16 J.), 27 (<17 J.), 25 (<18 J.)
  • Mehrarbeit muss innerhalb von 3 Wochen ausgeglichen werden
  • Mindestens 12 Stunden Freizeit

Wichtige Regelungen im Arbeitsrecht

  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Schwerbehindertengesetz (SchwbG)
  • Betriebseingliederungsmanagement (BEM)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
  • Mindeslohngesetz (MiLoG)
  • Bundeseltern- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Kurzarbeit
  • Personalakte
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Vetragsfreiheit, individuelles und kollektives Vertragsrecht, Günstigkeitsprinzip
  • § 622 BGB und Kündigungsschutzgesetz
  • Aushangpflichtige Gesetzt

Mitbestimmung - Hierarchischer Aufbau

Pyramide
  1. GG
  2. Gesetze
  3. Tarifvertrag
  4. Betriebsvereinbarungen
  5. Arbeitsvertrag
  6. Direktions-/Weisungsrecht

Video: Tarifvertrag
Dauer: ca. 3 Min


Video: Arbeitsvertrag
Dauer: ca. 3 Min


Betriebsrat

  • Mitbestimmungsrecht bei personellen Maßnahmen
  • Wahlen alle 4 Jahre
  • Interessenvertretung der AN im Betrieb
  • Verhandelt Arbeitszeit, Lohn und Gehalt, Urlaubsregelungen, Arbeitsbedingungen, Berufsausbildung
  • Betriebsversammlung 4 mal im Jahr - Tätigkeitsbericht

Video: Betriebsrat
Dauer: ca. 3 Min


Selbstverantwortung

  • Nachhaltige eigenverantwortliche Existenzsicherung
  • Soziales Sicherungssystem

Grundzüge des sozialen Sicherungssystems

  • Soziale Marktwirtschaft
    • Sozialer Ausgleich
    • Solidarische Hilfe
    • Wirtschaft zum Wohle der Gesellschaft
    • Soziale Sicherheit
    • Angemessene Steuerlast
  • Europäische Sozialcharta
    • Garantierte soziale Rechte für die Bevölkerung Europas
  • Grundprinzipien
    • Zielkonflikte
    • Solidarität
    • Subsidarität
    • Nachhaltigkeit
    • Soziale Sicherung
  • Lohn- und Einkommenssteuer
    • An das Finanzamt zu entrichten
    • Wird direkt vom Arbeitgeber überwiesen
    • Lohnsteuerjahresausgleich durch Steuererklärung
    • Progressive Erhöhung des zu versteuernden Einkommens nach Höhe
  • Sozialpartner, Sozialversicherung
    • Arbeitslosenversicherung
    • Rentenversicherung
    • Berufsgenossenschaftliche Versicherung (100% Arbeitgeber)
    • Pflegeversicherung
    • Gesetzliche Krankenkassen
  • Private Versicherungen
    • Unfallversicherung
    • Haftpflichtversicherung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Krankenversicherung
    • und mehr
  • Sozialgerichtsbarkeit
    • Zuständig für Streit zwischen Versicherten und Krankenkassen/Ärzte/Krankenhäuser
    • Sozialgericht -> Landessozialgericht -> Bundessozialgericht
    • Klagen sind grundsätzlich kostenfrei

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