2 Die eigene Rolle im Betrieb


Pflichten des Ausbildenden/
Rechte des Auszubildenden
Pflichten des Auszubildenden
Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben Sorgfältige Ausführung von Aufgaben
Bereitstellung der Ausbildungsmittel Pflegliche Behandlung der Ausbildungsmittel
Ausbildungsnachweiskontrolle Ausbildungsnachweisführung
Vergütungspflicht Benachrichtigungspflicht
Aufsichtspflicht Einhaltung der Ordnung
Urlaubsgewährung Erholungspflicht
Zeugnispflicht Geheimhaltungspflicht
Benennung weisungsberechtigter Personen Weisungsgebundenheit
Freistellung für Berufsschulunterricht, außerbetriebliche Ausbildung und Prüfungen Teilnahme am Berufsschulunterricht, außerbetriebliche Ausbildung und Prüfungen

Bestandteile des Ausbildungsvertrages nach § 11 BBIG

  1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung
  2. Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  4. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  5. Dauer der Probezeit
  6. Zahlung und Höhe der Vergütung
  7. Dauer des Urlaubs
  8. Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
  9. Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  10. Form des Ausbildungsnachweises (schriftlich, digital)

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

  • Zwischen 6-20 Uhr
  • Erstuntersuchen beim Arzt
  • Mehrarbeit muss innerhalb von 3 Wochen ausgeglichen werden
  • Arbeitszeit: 40 Std/Woche; 5 Arbeitstage
  • Mindestens 12 Stunden Freizeit
  • Ruhepausen mindestens 1 Stunde bei mehr als 6 Stunden Arbeit
  • Urlaubstage: 30 (<16 J.), 27 (<17 J.), 25 (<18 J.)
  • Urlaub ist innerhalb der Ferien zu gewähren
  • Freistellung am Tag vor der Prüfung

Wichtige Regelungen im Arbeitsrecht

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Aushangpflichtige Gesetzt
  • Mindeslohngesetz (MiLoG)
  • § 622 BGB und Kündigungsschutzgesetz
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
  • Vetragsfreiheit, individuelles und kollektives Vertragsrecht, Günstigkeitsprinzip
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Kurzarbeit
  • Bundeseltern- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Personalakte
  • Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
  • Schwerbehindertengesetz (SchwbG)
  • Betriebseingliederungsmanagement (BEM)

Mitbestimmung - Hierarchischer Aufbau

Pyramide
  1. GG
  2. Gesetze
  3. Tarifvertrag
  4. Betriebsvereinbarungen
  5. Arbeitsvertrag
  6. Direktions-/Weisungsrecht

Video: Tarifvertrag
Dauer: ca. 3 Min


Video: Arbeitsvertrag
Dauer: ca. 3 Min


Betriebsrat

  • Interessenvertretung der AN im Betrieb
  • Wahlen alle 4 Jahre
  • Verhandelt Arbeitszeit, Lohn und Gehalt, Urlaubsregelungen, Arbeitsbedingungen, Berufsausbildung
  • Betriebsversammlung 4 mal im Jahr - Tätigkeitsbericht
  • Mitbestimmungsrecht bei personellen Maßnahmen

Video: Betriebsrat
Dauer: ca. 3 Min


Selbstverantwortung

  • Nachhaltige eigenverantwortliche Existenzsicherung
  • Soziales Sicherungssystem

Grundzüge des sozialen Sicherungssystems

  • Soziale Marktwirtschaft
    • Sozialer Ausgleich
    • Soziale Sicherheit
    • Angemessene Steuerlast
    • Solidarische Hilfe
    • Wirtschaft zum Wohle der Gesellschaft
  • Europäische Sozialcharta
    • Garantierte soziale Rechte für die Bevölkerung Europas
  • Grundprinzipien
    • Subsidarität
    • Solidarität
    • Soziale Sicherung
    • Nachhaltigkeit
    • Zielkonflikte
  • Lohn- und Einkommenssteuer
    • Lohnsteuerjahresausgleich durch Steuererklärung
    • An das Finanzamt zu entrichten
    • Wird direkt vom Arbeitgeber überwiesen
    • Progressive Erhöhung des zu versteuernden Einkommens nach Höhe
  • Sozialpartner, Sozialversicherung
    • Berufsgenossenschaftliche Versicherung (100% Arbeitgeber)
    • Pflegeversicherung
    • Arbeitslosenversicherung
    • Rentenversicherung
    • Gesetzliche Krankenkassen
  • Private Versicherungen
    • Haftpflichtversicherung
    • Krankenversicherung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Unfallversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • und mehr
  • Sozialgerichtsbarkeit
    • Klagen sind grundsätzlich kostenfrei
    • Sozialgericht -> Landessozialgericht -> Bundessozialgericht
    • Zuständig für Streit zwischen Versicherten und Krankenkassen/Ärzte/Krankenhäuser

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