2 Die eigene Rolle im Betrieb


Pflichten des Ausbildenden/
Rechte des Auszubildenden
Pflichten des Auszubildenden
Bereitstellung der Ausbildungsmittel Pflegliche Behandlung der Ausbildungsmittel
Freistellung für Berufsschulunterricht, außerbetriebliche Ausbildung und Prüfungen Teilnahme am Berufsschulunterricht, außerbetriebliche Ausbildung und Prüfungen
Vergütungspflicht Benachrichtigungspflicht
Benennung weisungsberechtigter Personen Weisungsgebundenheit
Zeugnispflicht Geheimhaltungspflicht
Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben Sorgfältige Ausführung von Aufgaben
Aufsichtspflicht Einhaltung der Ordnung
Urlaubsgewährung Erholungspflicht
Ausbildungsnachweiskontrolle Ausbildungsnachweisführung

Bestandteile des Ausbildungsvertrages nach § 11 BBIG

  1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung
  2. Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  4. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  5. Dauer der Probezeit
  6. Zahlung und Höhe der Vergütung
  7. Dauer des Urlaubs
  8. Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
  9. Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  10. Form des Ausbildungsnachweises (schriftlich, digital)

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

  • Arbeitszeit: 40 Std/Woche; 5 Arbeitstage
  • Ruhepausen mindestens 1 Stunde bei mehr als 6 Stunden Arbeit
  • Zwischen 6-20 Uhr
  • Mindestens 12 Stunden Freizeit
  • Erstuntersuchen beim Arzt
  • Freistellung am Tag vor der Prüfung
  • Mehrarbeit muss innerhalb von 3 Wochen ausgeglichen werden
  • Urlaubstage: 30 (<16 J.), 27 (<17 J.), 25 (<18 J.)
  • Urlaub ist innerhalb der Ferien zu gewähren

Wichtige Regelungen im Arbeitsrecht

  • § 622 BGB und Kündigungsschutzgesetz
  • Betriebseingliederungsmanagement (BEM)
  • Aushangpflichtige Gesetzt
  • Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
  • Schwerbehindertengesetz (SchwbG)
  • Bundeseltern- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Mindeslohngesetz (MiLoG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Vetragsfreiheit, individuelles und kollektives Vertragsrecht, Günstigkeitsprinzip
  • Personalakte
  • Kurzarbeit
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

Mitbestimmung - Hierarchischer Aufbau

Pyramide
  1. GG
  2. Gesetze
  3. Tarifvertrag
  4. Betriebsvereinbarungen
  5. Arbeitsvertrag
  6. Direktions-/Weisungsrecht

Video: Tarifvertrag
Dauer: ca. 3 Min


Video: Arbeitsvertrag
Dauer: ca. 3 Min


Betriebsrat

  • Interessenvertretung der AN im Betrieb
  • Betriebsversammlung 4 mal im Jahr - Tätigkeitsbericht
  • Verhandelt Arbeitszeit, Lohn und Gehalt, Urlaubsregelungen, Arbeitsbedingungen, Berufsausbildung
  • Mitbestimmungsrecht bei personellen Maßnahmen
  • Wahlen alle 4 Jahre

Video: Betriebsrat
Dauer: ca. 3 Min


Selbstverantwortung

  • Nachhaltige eigenverantwortliche Existenzsicherung
  • Soziales Sicherungssystem

Grundzüge des sozialen Sicherungssystems

  • Soziale Marktwirtschaft
    • Soziale Sicherheit
    • Wirtschaft zum Wohle der Gesellschaft
    • Sozialer Ausgleich
    • Angemessene Steuerlast
    • Solidarische Hilfe
  • Europäische Sozialcharta
    • Garantierte soziale Rechte für die Bevölkerung Europas
  • Grundprinzipien
    • Soziale Sicherung
    • Nachhaltigkeit
    • Zielkonflikte
    • Subsidarität
    • Solidarität
  • Lohn- und Einkommenssteuer
    • An das Finanzamt zu entrichten
    • Lohnsteuerjahresausgleich durch Steuererklärung
    • Progressive Erhöhung des zu versteuernden Einkommens nach Höhe
    • Wird direkt vom Arbeitgeber überwiesen
  • Sozialpartner, Sozialversicherung
    • Gesetzliche Krankenkassen
    • Rentenversicherung
    • Arbeitslosenversicherung
    • Berufsgenossenschaftliche Versicherung (100% Arbeitgeber)
    • Pflegeversicherung
  • Private Versicherungen
    • Risikolebensversicherung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Unfallversicherung
    • Haftpflichtversicherung
    • Krankenversicherung
    • und mehr
  • Sozialgerichtsbarkeit
    • Klagen sind grundsätzlich kostenfrei
    • Zuständig für Streit zwischen Versicherten und Krankenkassen/Ärzte/Krankenhäuser
    • Sozialgericht -> Landessozialgericht -> Bundessozialgericht

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