2 Die eigene Rolle im Betrieb


Pflichten des Ausbildenden/
Rechte des Auszubildenden
Pflichten des Auszubildenden
Aufsichtspflicht Einhaltung der Ordnung
Ausbildungsnachweiskontrolle Ausbildungsnachweisführung
Vergütungspflicht Benachrichtigungspflicht
Bereitstellung der Ausbildungsmittel Pflegliche Behandlung der Ausbildungsmittel
Freistellung für Berufsschulunterricht, außerbetriebliche Ausbildung und Prüfungen Teilnahme am Berufsschulunterricht, außerbetriebliche Ausbildung und Prüfungen
Zeugnispflicht Geheimhaltungspflicht
Urlaubsgewährung Erholungspflicht
Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben Sorgfältige Ausführung von Aufgaben
Benennung weisungsberechtigter Personen Weisungsgebundenheit

Bestandteile des Ausbildungsvertrages nach § 11 BBIG

  1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung
  2. Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  4. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  5. Dauer der Probezeit
  6. Zahlung und Höhe der Vergütung
  7. Dauer des Urlaubs
  8. Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
  9. Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  10. Form des Ausbildungsnachweises (schriftlich, digital)

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

  • Freistellung am Tag vor der Prüfung
  • Zwischen 6-20 Uhr
  • Arbeitszeit: 40 Std/Woche; 5 Arbeitstage
  • Urlaub ist innerhalb der Ferien zu gewähren
  • Mindestens 12 Stunden Freizeit
  • Urlaubstage: 30 (<16 J.), 27 (<17 J.), 25 (<18 J.)
  • Mehrarbeit muss innerhalb von 3 Wochen ausgeglichen werden
  • Ruhepausen mindestens 1 Stunde bei mehr als 6 Stunden Arbeit
  • Erstuntersuchen beim Arzt

Wichtige Regelungen im Arbeitsrecht

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Personalakte
  • Aushangpflichtige Gesetzt
  • Betriebseingliederungsmanagement (BEM)
  • Kurzarbeit
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Mindeslohngesetz (MiLoG)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
  • Schwerbehindertengesetz (SchwbG)
  • § 622 BGB und Kündigungsschutzgesetz
  • Vetragsfreiheit, individuelles und kollektives Vertragsrecht, Günstigkeitsprinzip
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Bundeseltern- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Mitbestimmung - Hierarchischer Aufbau

Pyramide
  1. GG
  2. Gesetze
  3. Tarifvertrag
  4. Betriebsvereinbarungen
  5. Arbeitsvertrag
  6. Direktions-/Weisungsrecht

Video: Tarifvertrag
Dauer: ca. 3 Min


Video: Arbeitsvertrag
Dauer: ca. 3 Min


Betriebsrat

  • Verhandelt Arbeitszeit, Lohn und Gehalt, Urlaubsregelungen, Arbeitsbedingungen, Berufsausbildung
  • Wahlen alle 4 Jahre
  • Betriebsversammlung 4 mal im Jahr - Tätigkeitsbericht
  • Mitbestimmungsrecht bei personellen Maßnahmen
  • Interessenvertretung der AN im Betrieb

Video: Betriebsrat
Dauer: ca. 3 Min


Selbstverantwortung

  • Nachhaltige eigenverantwortliche Existenzsicherung
  • Soziales Sicherungssystem

Grundzüge des sozialen Sicherungssystems

  • Soziale Marktwirtschaft
    • Angemessene Steuerlast
    • Sozialer Ausgleich
    • Wirtschaft zum Wohle der Gesellschaft
    • Solidarische Hilfe
    • Soziale Sicherheit
  • Europäische Sozialcharta
    • Garantierte soziale Rechte für die Bevölkerung Europas
  • Grundprinzipien
    • Subsidarität
    • Nachhaltigkeit
    • Solidarität
    • Soziale Sicherung
    • Zielkonflikte
  • Lohn- und Einkommenssteuer
    • Progressive Erhöhung des zu versteuernden Einkommens nach Höhe
    • An das Finanzamt zu entrichten
    • Wird direkt vom Arbeitgeber überwiesen
    • Lohnsteuerjahresausgleich durch Steuererklärung
  • Sozialpartner, Sozialversicherung
    • Berufsgenossenschaftliche Versicherung (100% Arbeitgeber)
    • Gesetzliche Krankenkassen
    • Arbeitslosenversicherung
    • Rentenversicherung
    • Pflegeversicherung
  • Private Versicherungen
    • Krankenversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Haftpflichtversicherung
    • Unfallversicherung
    • und mehr
  • Sozialgerichtsbarkeit
    • Klagen sind grundsätzlich kostenfrei
    • Sozialgericht -> Landessozialgericht -> Bundessozialgericht
    • Zuständig für Streit zwischen Versicherten und Krankenkassen/Ärzte/Krankenhäuser

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